Erbrecht

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Justitia

Erbrecht

Das Erbrecht ist eine sehr komplexe Materie. Die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger hinterlassen Testamente, die veraltet, nicht formwirksam oder inhaltlich falsch sind. Wird ein Testament ohne fachliche Beratung erstellt, kann es allein wegen eines Formmangels bereits unwirksam sein oder aber auch inhaltlich zu Rechtsfolgen führen, die der Erblasser unter keinen Umständen gewollt hat. Dies kann dann zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Erben führen, die der Erblasser gerade durch die Verfassung seines Testaments vermeiden wollte.


Verfasst der Erblasser sein Testament zum Beispiel mit der Schreibmaschine oder am Computer und nicht vollständig handschriftlich, ist es trotz einer vorhandenen handschriftlichen Unterschrift unwirksam und es tritt die gerade nicht gewollte gesetzliche Erbfolge ein.


Eine rechtzeitige Planung sichert Ihr Vermögen und vermeidet somit Konflikte.
Ich berate und vertrete Sie kompetent in allen Bereichen des Erbrechts. Angefangen bei der Erstellung des Testaments, über das Pflichtteilsrecht bis hin zur Erbauseinandersetzung. Zu meinen Leistungen gehören unter anderem die

  • Testamentsgestaltung
  • Erbansprüche/Erbauseinandersetzungen (z.B. Pflichtteil) etc.
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