Verkehrsrecht

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Justitia

Verkehrsrecht / BUßGELDSACHEN

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in das Verkehrszivilrecht und in das Verkehrsstraf- bzw. Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
Nach einem Verkehrsunfall entstehen häufig Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Meine langjährige Erfahrung zeigt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, gerade den anwaltlich nicht vertretenen Geschädigten häufig nicht alles erstattet, was ihm zusteht. Dies liegt daran, dass der Geschädigte meistens nicht weiß, welche Ansprüche ihm zustehen und welche Ansprüche er geltend machen kann. Begeben Sie sich daher umgehend nach einem Verkehrsunfall in kompetente anwaltliche Beratung.


Ich übernehme gerne für Sie die gesamte Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall und mache sämtliche Ihnen zustehende Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Haftpflichtversicherung geltend.


Grundsätzlich ist der Verursacher des Unfalls und dessen Haftpflichtversicherung auch verpflichtet, Ihnen die Kosten Ihres eigenen Anwalts, der den Schaden für Sie reguliert, zu erstatten. Warum sollten Sie daher auf einen eigenen Anwalt, der ausschließlich Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen vertritt, verzichten?


Da viele weitere Schadensersatzpositionen allerdings nur dann übernommen werden, wenn man diese zuvor ausdrücklich geltend gemacht hat, dazu gehört beispielsweise die Nutzungsentschädigung oder der Haushaltsführungsschaden, empfiehlt es sich auf jeden Fall, rechtlichen Beistand und Rat in Anspruch zu nehmen.


Nach einem Unfall werden auch häufig Bußgeldverfahren oder auch Strafverfahren gegen einen Unfallbeteiligten eingeleitet. Auch bei Erhalt eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheides wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder sogar wegen einer Verkehrsstraftat ist es angezeigt, bereits im Frühstadium einen Anwalt einzuschalten. Keinesfalls sollten im Falle einer schriftlichen oder persönlichen Vernehmung z.B. bei der Polizei Angaben zum Sachverhalt gemacht werden, ohne zuvor einen Anwalt hinzuzuziehen, der sich zuvor einen Überblick über den Ermittlungsstand durch Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakte verschafft hat. Selbstverständlich berate und verteidige ich Sie auch in Straf- und Bußgeldsachen. Zu meinem Leistungskatalog gehört unter anderem die   

  • Abwicklung von Verkehrsunfällen (z. B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden etc.) 
  • Bußgeldangelegenheiten (z.B. Verkehrsordnungswidrigenkeiten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße, Verstöße gegen die Lenkzeiten, Ladesicherung etc.)
  • Verkehrsstrafsachen (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Alkohol im Straßenverkehr, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung etc.)
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