Strafrecht

Logo Edeltraud Hammerschmidt
Justitia

Strafrecht

Ihnen wird vorgeworfen gegen ein Gesetz verstoßen zu haben?
Ich berate Sie. Ich verteidige sowohl Beschuldigte, vertrete aber auch Nebenkläger (Opfer).


Für die erfolgreiche Bearbeitung eines strafrechtlichen Mandats, müssen zunächst die folgenden Grundsätze einer erfolgreichen Verteidigungstaktik beachtet werden:

   
Als Beschuldigter, grundsätzlich nie, ohne vorherige Rücksprache mit dem Anwalt/Verteidiger, eigene Stellungnahmen bzw. Einlassungen gegenüber den Ermittlungsbehörden abgeben, auch wenn Sie sich für unschuldig halten. So früh wie möglich einen Anwalt mit der Mandatsbearbeitung beauftragen, damit dieser bei den Behörden Akteneinsicht beantragen kann. Erst nach Vorlage der Ermittlungsakte können die erhobenen Vorwürfe analysiert und zusammen mit dem Mandanten eine adäquate Verteidigung entwickelt werden.


Wer hier als Beschuldigter mit der Beauftragung des Anwaltes erst bis zur Anklageerhebung abwartet, verschenkt nicht nur Zeit, sondern verspielt in der Regel auch erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten zur vorzeitigen Verfahrenserledigung.


Die möglichen Fallkonstellationen und Fallkonstruktionen der anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht sind ebenso vielfältig wie das Leben selbst. Sollten Sie daher als Beschuldigter oder als Opfer einer Straftat mit dem Strafrecht, zum Beispiel im Zusammenhang mit Einbruch, Diebstahl, Betrug, Erpressung, Unterschlagung, Untreue, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, dem Entzug der Fahrerlaubnis, Stalking etc., in Berührung kommen, stehe ich Ihnen gerne bei der Bewältigung Ihres Anliegens mit Rat und Tat zur Seite.

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