Vertragsrecht

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Justitia

Vertragsrecht

Der Begriff Vertragsrecht bezeichnet ein weit gefasstes und komplexes Rechtsgebiet, welches trotz seiner alltäglichen Relevanz kein eigenes Gesetzbuch sein Eigen nennt, sondern zum Teil sehr kompliziert, in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert wurde. Zum Vertragsrecht gehören Verträge aller Art z.B:

  • Kaufverträge 
  • Dienstleistungsverträge, Werkverträge
  • Darlehensverträge 
  • Mietverträge
  • Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen etc.

Ich berate und vertrete Sie professionell und engagiert in allen Bereichen des Vertragsrechts von der Erstellung und Ausarbeitung neuer Verträge bis hin zur Kündigung, Anfechtung bereits bestehender Verträge, sowie Geltendmachung von Ansprüchen aus diesen Verträgen z.B. auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz etc.

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